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[A-DX] Re: [A-DX] Empfangsberichte von remote -Perseus-Empfängen?
- Subject: [A-DX] Re: [A-DX] Empfangsberichte von remote -Perseus-Empfängen?
- From: "Thomas M. Rösner" <dl8aam@xxxxxx>
- Date: Mon, 24 Jan 2011 17:01:48 +0100
-------- Original-Nachricht -------- > gekürzte Frage: was folgt künftig auf: > log: ? Frank, Logs für Remoteempfänger in Veröffentlichungen sollten vollkommen OK sein (um sich nicht mit fremden Federn zu schmücken, sollten sie als solche gekennzeichnet werden, ansonsten wäre das etwas unfair im "Wettbewerb" bzw. die Aussage des Logs könnte falsch verstanden werden). Diese fremden Gerätschaften dienen in diesen Fällen ja nur als Werkzeug der Forschung "wer ist wann wo wie" aktiv. Solche Infos helfen uns ja allen weiter. Für Empfangsberichte ("Reception report") für QSLs ist sowas in Prinzip nicht mehr statthaft, der User ist ja nur noch Hörer, der Empfang findet ja nicht mehr beim Hörer selbst statt. Empfang und Hören sind ja bekanntlich zwei grundverschiedene Dinge. BTW, eine ähnlich Unterteilung in Empfang und Hören hat übrigens auch kürzlich bereits die deutsche Gerichtsbarkeit bestätigt. Der Empfang digitaler Sendungen (des Flugfunks etc.) und Dekodierung im PC (auch in Echtzeit) fällt nicht unter das AbHÖRverbot des TKG und ist somit legal (Az. VG Köln 1 L 1084/08). D.h. eine Dekodierung des digitalen Polizeifunks und Darstellung des Inhalts auf dem PC-Monitor ist nach dieser Rechtsauffassung legal. Aber umgekehrt wird es nach dieser Auffassung etwas krisseliger: Ein "Remote-Receiver" in Göttingen könnte legal den analogen Polizeifunk vor Ort empfangen, während sich der Hörer am Internet-PC in München strafbar machen würde, zumindest was das "Abhörverbot" betrifft. Wobei gegen die Einspeisung des Livestreams ins Internet möglicherweise andere Rechtsgründe sprechen könnten: Verbot der Weitergabe von nicht öffentlich Gesprochenen an Dritte ??? "Konventionell" finden aber bei "uns" Rundfunk-DXern beide Tätigkeiten in Personalunion noch gemeinsam vor Ort statt (DXer im Shack am Empfänger, er empfängt und hört beides gleichzeitig). Bei einer Auftrennung in zwei Entitäten (Shack aufn Dachboden und Empfänger in Australien) kommt das Problem hinzu, dass eine QSL nun mal per Definition eine "Empfangsbestätigung" und keine "Hörbestätigung" ist. ("This is to confirm your reception ...") Der Empfang und auch der -erfolg hängt direkt am Empfänger. Man könnte vielleicht zukünftig Hörberichte einführen, damit der Sender weiss das überhaupt noch jemand seinem Programm folgt, aber für einen Empfangsbericht und für eine gültige echte QSL reicht das nicht mehr aus (es sei denn der Remote-Receiver schreibt den RR "Reception Report" ...hi). Das soll jetzt aber den Hörer oder Medienjunkie nicht den Spass am "remoten" und "livesteamen" nehmen - hier im Büro läuft übrigens gerade auch HPR 1 aus den USA durch, http://www.hpr.org - mjammihhh ;-) Aber was QSLs betrifft ist die Sache eindeutig, da habe ich einfach Pech. Aus einem braunen Kuschelbettbärchen kann nicht so einfach - einfach per Umdefinition - ein großer mächtiger Kodiakbär werden, auch wenn der Bär noch so süß und kuschelig aussehen sollte ;-)) 73, Tom PS: Zu einer vergleichbaren Fragestellung "Gültigkeit einer QSL für das DXCC" wurde ganz aktuell in der neusten Ausgabe der CQ-DL gemeldet, dass QSLs für QSOs über remote Tranceivers weder für das Land in dem der Tranceiver steht, noch für das Land des QSO-führenden Operators gültig sind. Beispiel: OP sitzt in DL am PC und funkt über einen remote KW-Tranceiver in Australien mit einem OP in den USA. Der US-Funkamateur kann also die QSL weder für Australien noch für DL zählen. Zero, nada, njente, nix wert ;-) -- Neu: GMX De-Mail - Einfach wie E-Mail, sicher wie ein Brief! Jetzt De-Mail-Adresse reservieren: http://portal.gmx.net/de/go/demail -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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