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Re: [A-DX] Antennenfrage
- Subject: Re: [A-DX] Antennenfrage
- From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
- Date: Mon, 21 May 2007 22:40:16 +0200
Ulrich Schnelle <ulrichschnelle@xxxxxxxxxxxx> writes: > bei der ganzen Juristerei und (Un)Rechtsprechung wird aber > offensichtlich völlig vergessen, dass ich für einen Kabelanschluss > *monatlich* Geld bezahlen muss, und ganz besonders für die digitalen > Angebote. [...] > Was ich nur sagen will: Durch solche Rechtsprechung werden diejenigen, > die sich die "schöne teure Medienwelt" inklusive Digitalkabel nicht > leisten können - aus welchen Gründen auch immer - ausgegrenzt. Die > Richter, die solche Urteile fällen, gehören sicher nicht dazu. Ein > neues eklatantes Beispiel für die fortschreitende soziale > Polarisierung unserer Gesellschaft. Die Rechtsprechung sieht dieses Problem durchaus: siehe unter Randnumer 14 ff.: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050317_1bvr004203.html?Suchbegriff=parabol [...] Die für den Bezug der Programmpakete mit weiteren ausländischen Programmen aufzubringenden Kosten sind ihrerseits bei der mietrechtlichen Prüfung eines Rechts auf Anbringung einer Parabolantenne in der Abwägung zwischen den Vermieter- und Mieterinteressen zu berücksichtigen. Es ist auch in Anerkennung der Ausstrahlungswirkung des objektiv rechtlichen Gehalts der Informationsfreiheit auf Privatrechtsverhältnisse nicht zu beanstanden, wenn die Abwägung zu Lasten des Mieters ausfällt, sofern die Zusatzkosten nicht so hoch sind, dass sie nutzungswillige Interessenten typischerweise davon abhalten, das Programmpaket zu beziehen. Der in Hameln wohnende Beschwerdeführer kann nach den Feststellungen des Amtsgerichts eine Vielzahl heimatsprachiger Fernsehsendungen empfangen, wenn er ein zusätzliches digitales Kabelprogramm über den Kabelnetzbetreiber bezieht. Der Kabelnetzbetreiber speist in das dem Beschwerdeführer zugängliche Breitbandkabelnetz kostenpflichtige Pakete mit zahlreichen zusätzlichen türkischsprachigen Fernsehprogrammen ein. Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, dass diese das von ihm geltend gemachte besondere Informationsinteresse nicht befriedigen können. Für den Empfang der türkisch-sprachigen Programme bedarf es eines Kabel-TV-Anschlusses und eines Digital-Receivers mit einer frei geschalteten Smart-Card. Die Anschaffungskosten für einen Digital-Receiver sind ähnlich hoch wie die Kosten für die Anschaffung und die fachmännische Installation einer Parabolantenne (vgl. LG Konstanz, WuM 2002, S. 210). Zu diesen Kosten kommen monatliche Aufwendungen für den Empfang des Kabelprogramms hinzu, die sich beim Bezug eines weiteren Pakets mit digitalisierten Kabelprogrammen je nach Programmpaket erhöhen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist in Hameln ein Programmpaket zu empfangen, das sechs türkischsprachige Programme enthält. Seine Inanspruchnahme kostet monatlich 5,95 EUR. Die Aufwendung von zusätzlichen Kosten in dieser Höhe führt typischerweise nicht dazu, dass nutzungswillige Interessenten davon abgehalten werden, ein Paket aus Programmen in der eigenen Heimatsprache zu beziehen. Da der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, dass ihm die Aufbringung der Zusatzkosten unmöglich ist, bedarf keiner Entscheidung, ob auch auf die individuellen Vermögensverhältnisse abzustellen ist. [...] Soviel zu den Verhältnissen in Hameln. Und: Nicht zu vergessen (Rn. 19): Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Grüße, Jürgen. -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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