[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

AW: AW: [A-DX] GEZ und Computer


  • Subject: AW: AW: [A-DX] GEZ und Computer
  • From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
  • Date: Sat, 18 Oct 2008 09:53:24 +0200

...die es selbstredend nicht hat, die Relevanz. Aber das wissen die Leute,
die da absichtlich hinters Licht führen wollen, natürlich. Und: War der
Delinquent nun Funkamateur oder nicht? Dass er "nicht unbedingt" Funkamateur
war, hilft ja nicht weiter - vor allem dann nicht, wenn es um die behauptete
"Relevanz" geht, die ja allein dieses neuronal chatter zur Nachricht
aufblasen möge ...

Im Prinzip geht?s ja darum, dass der DARC in seiner nicht enden wollenden
Weisheit mal wieder etwas in den falschen Hals kriegte, zu faul zum
Nachfragen, Nachschlagen und Recherchieren war und ein ominöses "hat
Relevanz" als Nullmeldung in die Welt setzte, damit jeder denken möge, er
kümmere sich. Das Urteil hat nun für Funkamateure absolut keine Relevanz, da
jeder (aktive) Funkamateur einen Transceiver besitzt, der selbst dann
GEZ-Gebühren verlangt, wenn es sich um einen Selbstbau-Detektor als Receiver
handelt (worauf sogar die Anleitung des Kosmos-Radiomann alle bastelnden
Buben pflichtschuldigst hinweist).

Anregung an Harald: die Sache doch mal gründlich zu recherchieren und daraus
eine kleine, fundierte Meldung hinsichtlich der Fakten und ihrer Tendenz im
"Funkamateur" zu schreiben. Nicht, dass ich dafür zu träge wäre. Allein, mir
steht dieser Weg nicht offen ;-)

73 Nils, DK8OK 

>-----Ursprüngliche Nachricht-----
>Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
>Harald Kuhl
>Gesendet: Samstag, 18. Oktober 2008 09:17
>An: liste@xxxxxxx
>Betreff: Re: AW: [A-DX] GEZ und Computer
>
>> Es mutet aber merkwürdig an, dass ausgerechnet ein Funkamateur
>behauptet
>> (und damit zunächst durchkommt), zu diesem kleinen Personenkreis zu
>> gehören.
>
>Der streitende Student ist nicht unbedingt Funkamateur; jedenfalls lese
>ich die Meldung nicht so. Der DL-Rundspruch meint nur, dass dieses
>Urteil für Funkamateure Relevanz hätte.
>
>> Im übrigen geht das Gericht meiner Meinung nach von falschen
>> Voraussetzungen aus: Ich kenne die zitierte Studie nicht, aber 2,1 %
>> Computernutzer, die auch Livestreams hören, halte ich für
>haarsträubend
>> zu niedrig gegriffen. In neueren Studien werden wohl auch ganz andere
>> Zahlen genannt.
>
>die Studie steht da: http://www.daserste.de/service/studie.asp
>
>Der Witz ist eben, dass der GEZ-Betreiber in einer eigenen Studie eine
>minimale Online-Nutzung nachweist, dafür aber Geld haben will. Als
>Richter wären mir da auch Zweifel gekommen. Ich bin einmal gespannt, wie
>die ARD-Onlinestudie 2009 bei diesem Punkt aussieht.
>
>> Selbst in meinem Bekanntenkreis hat fast jeder beim Surfen schonmal
>> Musik im Hintergrund laufen gehabt.
>
>Du müsstest einen sehr großen Bekanntenkreis haben, wenn das vor Gericht
>ein anerkanntes Argument sein sollte ;-)
>
>Die DARC-Meldung wäre - wenn überhaupt - für Clubstationen in eigenen
>Räumen interessant. Nur steht eben auch dort ohnehin bereits ein
>potenzieller Rundfunkempfänger, sonst wäre es ja keine Clubstation.
>
>73
>Harald
>
>--
>GMX startet ShortView.de. Hier findest Du Leute mit Deinen Interessen!
>Jetzt dabei sein:
>http://www.shortview.de/wasistshortview.php?mc=sv_ext_mf@gmx
>--
>-----------------------------------------------------------------------
>Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
>Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
>-----------------------------------------------------------------------
>Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet,
>jede
>kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.


--
-----------------------------------------------------------------------
Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
-----------------------------------------------------------------------
Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.